Wir für Dessau-Roßlau
12.01.2009 Die Regionale Planungsgemeinschaft hat sich vor Weihnachten zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) der Landesregierung positioniert. Vorab hatte sich der Wirtschaftsausschuss der Stadt Dessau-Roßlau mit der Stellungnahme der Stadt befasst und diese mit kleinen Änderungen unterstützt.
Für Dessau-Roßlau ist von besonderer Bedeutung, dass der Status eines Oberzentrums erhalten bleibt. An dieser Funktion hängen Finanz- und Aufgabenzuweisungen für soziale, kulturelle, wirtschaftliche und administrative Einrichtungen.
Neben den zentralen Orten definiert der LEP aber auch Funktionszuweisungen wie Vorrangebiete für Hochwasserschutz, Natur und Landschaft oder Landwirtschaft. In diesen Gebieten haben die genannten Nutzungen Vorrang vor anderen. Damit einher geht ein besonderes Abwägungsgebot im Falle von konkurrierenden Ansprüchen an die Landnutzung, z.B. bei der Siedlungsentwicklung oder beim Straßenbau.
Von der Fraktion Bürgerliste / Die Grünen wurden insbesondere folgende Punkte, Ziele und Grundsätze eingebracht bzw. unterstützt:
Landes- und Regionalentwicklung ist mehr als Straßenbauten zu definieren
Deutliche Kritik müssen wir allerdings an einigen Straßenbauvorhaben äußern. So kann weder die Forderung nach einer B187a Köthen-Zerbst mit neuer Elbbrücke noch die Verlängerung der B 6n von der A9 über Sachsen-Anhalt hinaus Richtung Torgau aus Sicht der Stadt von Interesse sein. Schon heute können wir angesichts zurück gehender Einwohnerzahlen und abnehmender Steuereinnahmen das Straßennetz kaum noch instand halten. Ganz zu schweigen von den immensen Eingriffen in den Naturhaushalt, den diese Bauvorhaben nach sich ziehen würden.
20 Jahre nach der Wende sollte eigentlich allen Politikern klar sein, dass Straßenbau allein nicht die Lösung für die wirtschaftlichen Herausforderungen sein kann, sondern es eines Umdenkens beim Investitionsbegriff bedarf.
Dr. Ralf-Peter Weber
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