Wir für Dessau-Roßlau
15.02.2004 n der Stadtratssitzung am 28. Januar wurde im nicht öffentlichen Teil durch den Oberbürgermeister eine Ansiedlungsvereinbarung zwischen der Stadt Dessau und der Handelskette MEDIA-SATURN zur Abstimmung gestellt. Gegenstand der Vereinbarung war die dreijährige Befreiung von der Zahlung anfallender Gewerbesteuern. Damit sollte die Ansiedlung eines MEDIA-Marktes im geplanten Schoppingcenter am ehemaligen Hortenstandort gefördert und die Realisierung des Projektes überhaupt ermöglicht werden. Wie bereits in den Ausschüssen hatte Die Alternative Fraktion allein gegen die Vereinbarung gestimmt, alle anderen Fraktionen dafür. Der Beschluss wurde nach der ablehnenden Stellungnahme durch die Kommunalaufsichtsbehörde am 3. März wieder aufgehoben.
Die Alternative Fraktion lehnte die Befreiung von der Zahlung anfallender Gewerbesteuern für SATURN- Markt ab
In der Stadtratssitzung am 28. Januar wurde im nicht öffentlichen Teil durch den Oberbürgermeister eine Ansiedlungsvereinbarung zwischen der Stadt Dessau und der Handelskette MEDIA-SATURN zur Abstimmung gestellt. Gegenstand der Vereinbarung ist die dreijährige Befreiung von der Zahlung anfallender Gewerbesteuern. Die Vorlage ist im Vorfeld bereits im Hauptausschuss und im Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss sehr ausführlich diskutiert worden, so dass die Beschlussfassung in der Stadtratssitzung ohne größere Diskussion ablief. Wie bereits in den Ausschüssen haben die fünf anwesenden Vertreter der Alternativen Fraktion gegen die Vereinbarung gestimmt, alle anderen Fraktionen dafür.
Die Ablehnung dieses Steuergeschenks für das bundesweit agierende Großunternehmen begründet Holger Schmidt, Vorsitzender der Alternativen Fraktion:
«Wir hatten rechtliche Bedenken, ob die Stadt Dessau auf die Erhebung von Steuern überhaupt verzichten darf. Bundesgesetze regeln die Erhebung für alle Kommunen gleichermaßen. Differenzierungen können nur über die Hebesätze, die jede Gemeinde für sich festlegt, erfolgen. Diese Hebesätze gelten dann aber für alle Unternehmen in gleicher Höhe. Der Verzicht auf die Steuererhebung wird nur im Ausnahmefall zugelassen, wenn ein öffentliches Interesse dies begründet. Hier wurde mit der Belebung des Standortes als Gemeinwohlinteresse argumentiert. Dies mag wohl richtig sein, jedoch ist abzuwägen, ob dieses Interesse überwiegt. Der städtische Haushalt ist auch in absehbarer Zukunft unausgeglichen. Sparmaßnahmen führten bereits dazu, daß die Stadt Leistungen und Angebote für ihre Bürger zurückfahren musste. Ein Verzicht auf rechtmäßig zustehende Einnahmen richtet sich somit auch gegen das Gesamtinteresse der Dessauer und verstößt gleichzeitig gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Haushaltsführung. Wir halten die einseitige Steuersubventionierung für einen Eingriff in den Markt und eine unangebrachte Wettbewerbsverzerrung. Sie verstößt gegen die Gleichbehandlung der in Dessau ansässigen Unternehmen. Außerdem sollte der ruinöse Preis- und Verdrängungswettbewerb der Handelsriesen, unter dem insbesondere auch kleinere Fachhändler leiden, von der Stadt Dessau nicht auch noch aktiv unterstützt werden. Nicht zuletzt könnte die Stadt erpressbar werden, wenn das Beispiel erst Schule macht. Andere Unternehmen könnten zukünftig die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen davon abhängig machen, ähnliche Vorteile zu erhalten. Es wäre zu befürchten, dass wir dann überhaupt keine Einnahmen aus Gewerbesteuern mehr erzielen würden. Auch angesichts der finanziellen Situation vieler Menschen im Lande erscheint uns die Steuerbefreiung eines Großunternehmens fragwürdig. Man kann nicht bundesweit den Abbau von Subventionen, eine stärkere Belastung von Großunternehmern und Großverdienern fordern und gleichzeitig vor Ort weitere Geschenke an diese verteilen.
Vor dem Hintergrund der unsicheren rechtlichen Situation haben wir unmittelbar nach der Beschlussfassung eine Anfrage an die Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt in Halle gerichtet. Diese wird derzeit noch bearbeitet.»
Dr. Holger Schmidt
