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FraktionFraktion im Stadtrat Dessau-Roßlau

Abfallverbrennung -
unnötig und umweltbelastend

Gartenaballverbrennung vermeiden

27.10.2004 Herbstzeit ist Gartenzeit. Bäume und Sträucher werden geschnitten, der Garten wird winterfest gemacht. Aber wohin mit dem schwer kompostierbaren Schnittgut?

Herbstzeit – Brennzeit

In diesen Tagen räuchert es an manchem Wochenende wieder kräftig. Die Dessauer Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle regelt die Verbrennung nicht kompostierfähiger Gartenabfälle. Wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, ist es erlaubt, in den Monaten Oktober sowie Dezember bis Februar an jeweils zwei Samstagen nicht kompostierfähige Abfälle zu verbrennen.

Sehr zum Missfallen vieler Bürgerinnen und Bürger. Dichte Rauchschwaden machen das Atmen schwer, unkontrollierte Beimischung lässt es manchmal zum Himmel stinken. Ob die Voraussetzungen zum Verbrennen erfüllt werden, ist kaum zu kontrollieren. Zudem ist das Verbrennen eine Beseitigung von Abfall, die eigentlich bei stofflich verwertbaren Abfällen laut Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten ist. Können wir etwas tun?

Richtig ist, dass nicht jede/r Gartenbesitzer/in über die entsprechende Technik wie Shredder oder Häcksler verfügt, um Baum- und Strauchschnitt kompostierfähig zu machen und dadurch die Möglichkeit der Eigenkompostierung hat. Andererseits gibt es durchaus Möglichkeiten, diese Gartenabfälle umweltgerecht zu entsorgen und zu verwerten. So können sie schon heute beim Kompostierwerk abgegeben werden.

Die Fraktion Bürgerliste / Die Grünen hat anläßlich der Stadtratssitzung am 27. Oktober die Aufhebung der Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen und eine entsprechende Anpassung der Abfallsatzung beantragt. Statt dessen sollen künftig in der Nähe von Kleingartenanlagen und Siedlungen Sammelstellen eingerichtet werden. Hier können diese Gartenabfälle zu festgelegten Terminen abgelegt werden. Die städtische Abfallentsorgung kann sie sammeln und entsorgen oder geschreddert den Kleingärtnern und Grundstücksbesitzern überlassen.

Somit wäre allen geholfen: den Kleingärtnern, die bisher nicht kompostierbare Gartenabfälle bequem entsorgen bzw. gehäckselt selbst kompostieren oder zur Abdeckung frostempfindlicher Pflanzen verwenden können, der Umwelt, die von unnötiger Luftverschmutzung befreit werden würde, den Anwohnern und Erholungssuchenden, die zukünftig nicht mehr unter der Rauchbelästigung zu leiden hätten und der Stadtverwaltung, die von Kontrollen der bisher erlaubten Abfallverbrennung entlastet würde.

Es sei ausdrücklich betont, dass das angestrebte Verbrennungsverbot sich weder gegen Traditionsfeuer wie Oster- oder Martinsfeuer, noch gegen das „kleine“ Feuerchen mit Freunden im Garten im Anschluss ans gemeinsame Grillen richtet. Wir möchten einzig und allein den ökologischen Anachronismus beseitigen, Wertstoffe zu verbrennen statt daraus wertvollen Kompost zu gewinnen.

Leider hat der Stadtrat am 27. Oktober mit großer Mehrheit dieses Anliegen rundweg abgelehnt. Auch die Überweisung des Antrages in die Fachausschüsse, wo das Für und Wider fachlich diskutiert und abgewogen werden könnte, fand keine Mehrheit. Nach geltendem Recht, kann das Thema erst in einem halben Jahr wieder auf die Tagesordnung des Rates und der Ausschüsse gebracht werden.

Ralf-Peter Weber

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