In Überarbeitung: Erziehungshilfen
12.05.2009 In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit den Fragen der Erziehungshilfen in Dessau-Roßlau auseinandergesetzt. Dies sind Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und individuelle Förderungen von Kindern und Jugendlichen, bei denen Defizite in der Entwicklung oder bei der Erziehung festgestellt werden. Auslöser war eine Kürzung im Etat 2009 gegenüber den Ausgaben 2007 in Höhe von fast 800.000 €.
Am 9.12.08 sollte im Jugendhilfeausschuss (JHA) über den Weg zu Erziehungshilfen beim Jugendamt berichtet werden. Kurz zuvor wurde in der RTL-Sendung „Die Super Nanny” ein Fall aus Dessau vorgestellt, bei dem eine Mutter ihr 7-jähriges Kind vernachlässigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Arbeit des Jugendamtes kritisch hinterfragt. Beides mündete in eine noch andauernde Diskussion um bessere Zugänge zu Erziehungshilfen zwischen unserer Fraktion und dem Jugendamt sowie im JHA.
Es wurde an uns herangetragen, dass Eltern Schwierigkeiten haben, bei Erziehungsproblemen Hilfen vom Jugendamt zu erhalten. Das liegt nach unseren Erhebungen an schwierigen Antragswegen, langwierigen Hilfeplanverfahren des Jugendamtes und weiteren Faktoren. Im Februar wurde auf unsere Nachfrage festgestellt, dass es keine Statistik über die Anzeige zur Kindeswohl-Gefährdungen im Jugendamt gibt. Die Auswertung einer auf unseren Antrag angefertigten Statistik über die Anzeigen vom 24.2. bis 9.4.09 überraschte auch die Jugendamtsleitung. Allein in diesen fünf Wochen gab es 53 Anzeigen aus denen 4 Inobhutnahmen, 12 dringende Hilfen und 16 mal sonstiger Hilfebedarf resultierten.
Das Recht auf Erziehung ist ein Elternrecht, während die Kinder oder Jugendlichen einen Anspruch auf “Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” haben. Weil die Gesellschaft die Erziehung überwachen soll, hat der Gesetzgeber die öffentliche und private Jugendhilfe damit beauftragt, Hilfen vorzuhalten und anzubieten. Wichtig ist, dass die Leistungsberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht haben!
In Dessau-Roßlau werden Hilfen zu Erziehung überwiegend von freien Trägern angeboten. Die Hilfen können auch privat ohne Mitwirkung des Jugendamtes in Anspruch genommen werden! Soll das Jugendamt dafür zahlen, ist ein Hilfeplan unabdingbar.
Darauf muss das Jugendamt auch hinweisen. Es muss prüfen, ob es zuständig ist, welche Hilfen sinnvoll sind und ob die Eltern die Hilfen selbst bezahlen können. Im Regelfall wird es mit einer einfachen Hilfe einsteigen, also Beratung in einer Familien- oder Erziehungsberatungsstelle, einige Stunden Erziehungshelfer in der Familie o.ä. Unaufgefordert muss das Jugendamt kurzfristig auch prüfen, ob die gewährte Hilfe ausreicht. Dies wird in einem verbindlichen Hilfeplan festgelegt, an dem die Eltern mitarbeiten.
Insbesondere bei der Gefährdung des Kindeswohls, wenn Verwahrlosung, Krankheit oder Behinderung durch die Lebensumstände und/oder Gefahr für das Leben des Kindes drohen, muss das Jugendamt einschreiten. Bei anderen Hilfen werden die verschiedenen Bedingungen gegeneinander abgewogen, wie z.B. das Elternrecht gegen eine Herausnahme zum Schutz des Kindes, oder Erziehungsmöglichkeiten der Eltern einerseits und die Notwendigkeit, diese durch Leistungen zu Gunsten des Kindes zu ergänzen oder teilweise zu ersetzen.
In der Diskussion von zwei konkreten Fällen wurde deutlich, dass neben Problemen wie Unterbesetzung im Allg. Sozialen Dienst auch manche Herangehens- und Verfahrensweisen verbesserungswürdig sind. Erste Änderungen berücksichtigen diese Erkenntnisse.
Darüber hinaus fordern wir kurzfristig die:
Stefan Giese-Rehm