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Wir für Dessau-Roßlau

Bundesstraße zwischen Dessau und Roßlau

12.03.2006 Die Ausführung vom Baudezernenten Herrn Gröger im Amtsblatt vom Februar und viele Anfragen von Bürgern haben mich ermutigt, meine Zweifel am Ausbaustandard der autobahnähnlichen Verbindung zwischen Dessau und Rosslau hier nochmals zu begründen. Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 7. März 2006 wird die Strecke in ihrem ersten Teilabschnitt den Steuerzahler etwa 27 Mill. Euro kosten. Meine Frage war, ob diese Straße angesichts der demografischen Entwicklungen nicht hätte bescheidener ausfallen können.

Schauen wir zunächst in ein Gutachten zum Quell-, Ziel und Durchgangsverkehr in Dessau, das die Stadtverwaltung im Jahr 2003 in Auftrag gegeben hat. Auf einen Tag hochgerechnet weist die Studie für den betreffenden Abschnitt eine Verkehrsbelastung von 20.500 Fahrzeugen aus. Für das Jahr 2015 werden etwa 21.000 Fahrzeuge vorausgesagt, die Belastung wird sich also nicht wesentlich erhöhen. An Stichtagen im Jahr 1995, 1999 und 2003 wurden jeweils alle Kraftfahrzeuge erfasst. Die Verkehrsbelastung hat zwischen 1999 und 2003 stark abgenommen, seit 1995 reduzierte sich der Verkehr um 14%.

Von den erfassten Fahrzeugen stammen 70% aus der Stadt Dessau und dem Kreis Anhalt-Zerbst und etwa 10% aus den anderen benachbarten Landkreisen. Die Straße hat also insbesondere als regionale Verkehrsader Bedeutung. Dies heißt aber auch, dass die künftige Einwohnerentwicklung auch weiterhin direkten Einfluss auf die Verkehrsbelastung der Straße haben wird. Zwischen 1995 und 2003 verloren Dessau und Anhalt-Zerbst etwa 12% ihrer Einwohner. Nach den Prognosen des Landesamtes für Statistik werden die Einwohnerzahlen in Dessau und in Anhalt-Zerbst bis zum Jahr 2015 weiter zurückgehen. Damit wird mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch die Verkehrsbelastung auf der B 184 weiter abnehmen.

Die Planfeststellung für die B 184 weist für den Zeitraum von 1995-2000 ebenfalls rückläufige Verkehrszahlen aus, bis zum Jahr 2015 wird jedoch eine Zunahme des Verkehrs auf 25.000 DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) unterstellt, das wäre eine Steigerung zwischen 2000 und 2015 auf 147%! Diese Prognose ist die Begründung für die Dimensionierung der Straße als vierstreifige, kreuzungsfreie Bundesstraße.

In einer Anlage der Planfeststellung befindet sich eine Tabelle zur Verkehrsqualität. Interessant ist die in Zeile 3 angenommene Bemessungsverkehrsstärke mit 2.746 Kfz/h. Die Belastungen der Spitzenstunde in der Zählung aus dem Jahr 2003 beträgt 1.729 Kfz/h, es müsste also eine Steigerung auf ca. 160% stattfinden!

Die Bemessung von Straßen erfolgt auf Basis von Richtlinien, die keinen Gesetzescharakter haben. In den Grundsätzen der für die Querschnittsgestaltung maßgeblichen RAS-Q 96 heißt es: „Die Richtlinien sind flexibel anzuwenden. Text bzw. Darstellungen geben Regelmaße an. (…) Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob entsprechend den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles die konsequente Beibehaltung eines Regelquerschnittes zu unverhältnismäßig starken Eingriffen in das Umfeld der Straße (Bebauung, Landschaft) führen wird (…).” In der gewählte Straßenkategorie A II (Verbindungsstraßen überregional/regional) ist der zweistreifige/einbahnige Querschnitt RQ 10,5 für bis zu 20.000 DTV durchaus möglich. Die Anwendbarkeit des vierstreifigen/zweibahnigen RQ 20 beginnt bei ca. 13.000 und reicht bis 30.000 DTV.

In der Anhörung zur Planfeststellung wurde der vierstreifige Ausbau auch damit erklärt, dass die Verkehrsverhältnisse und die Verkehrsqualität ungenügend seien. In den Unterlagen der Planfeststellung befinden sich keinerlei Auswertungen zu Staus oder Unfällen, um diese These zu begründen. Über diese Zahlen kann vielleicht die Stadtverwaltung Dessau informieren.

Das eigentliche Problem der Straße besteht doch darin, dass die Brücken infolge unzureichender Instandhaltung marode sind. Diese müssen zweifellos dringend erneuert werden. Der vierstreifige Ausbau und damit eine kostenintensive Verdoppelung der Brückenzahl und der Fahrspuren werden mit Prognoseannahmen und Argumenten begründet, die zu hinterfragen, Aufgabe eines engagierten Stadtrates sein darf. Polemik hilft uns dabei nicht weiter.

Dr. Holger Schmidt

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