Wir für Dessau-Roßlau
19.05.2004 Der Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bau beschloss am 28.04.2004, die Ansiedlung des Luftsportvereins Zerbst und den Bau einer Flugzeughalle auf dem Dessauer Flugplatz zuzulassen.
Eine geringfügige Verbesserung des Betriebsergebnisses der Flugplatz GmbH, die durch eine Zunahme von Lärmbelästigungen der Anwohner insbesondere an den Wochenenden erkauft wird, lieferte für die Ausschussmehrheit die Begründung dafür. Aber das verstösst gegen die Beschlusslage des Stadtrates, der zum Schutze der Anwohner Maßnahmen zur Ausweitung des Sportflugverkehrs verhindern will. Die Alternative Fraktion stellte deshalb in der Stadtratssitzung am 2. Juni den Antrag, den Beschluss des WPB-Ausschusses aufzuheben. In der Sitzung wurde durch einen Änderungsantrag von OB Otto das Anliegen in sein Gegenteil verkehrt. Der Stadtrat befürwortete das Vorhaben. Nicht nur der Ortsbürgermeister Schönemann (PDS) selbst stimmte dem zu und missachtete damit auch den Kompromissvorschlag des Ortschaftsrates, für die Zustimmung zum Hangarbau im Gegenzug die Öffnungszeiten des Flugplatzes am Sonntag weiter einzuschränken. Lediglich die Alternative Fraktion blieb bei ihrer Position.
Die durch den Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bau vorgesehene Verpachtung von Flächen an den Flugsportverein Zerbst e.V., insbesondere die vorgesehene Errichtung einer Mehrzweckhalle zum Unterstellen von Flugzeugen und zur Einrichtung einer Werkstatt, verstoßen gegen den Beschluss des Stadtrates Nr. 902/1998 vom 16.12.1998.
Die Ansiedlung des Vereins und die Errichtung des Hangars stehen im Zusammenhang mit Sportflugverkehr und stellen keine Ansiedlung eines gewerblichen Unternehmens dar. Der WPB-Ausschuss hat insofern die Voraussetzungen nach Beschluss-Nr. 902/1998, Satz 1 nicht treffend festgestellt.
Deshalb hebt der Stadtrat den Beschluss 027/04 des Ausschusses für Wirtschaft, Planung und Bau vom 28.04.2004 auf.
Der Stadtrat beschloss am 13.11.1996 mit Beschluss-Nr. 473/96, dass eine Ausweitung des Sportflugverkehrs auf dem Flugplatz Dessau nicht gewollt ist. Mit Beschluss-Nr. 902/1998 vom 16.12.1998 präzisierte er die Beschlusslage dahingehend, den Bau von Hangars zuzulassen, wenn er im Zusammenhang mit Unternehmensansiedlungen steht.
Der Bau von Hangars für den Sportflugverkehr wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Aus den Schreiben des Sportvereins an die Flugplatz Dessau GmbH geht hervor, dass die Flächen und die Halle vom Verein für „luftsportliche Betätigung“ genutzt werden sollen.
Aus den Schreiben geht weiterhin hervor, dass der Verein keine gewerbliche Flugschulberechtigung besitzt.
Laut Protokoll des Ortschaftsrates Kleinkühnau vom 5. Mai 2004 ist die Tätigkeit des Vereins als nicht gewerblich einzustufen.
Dort wird weiter ausgeführt, dass der Verein selbst keine Flugzeuge besitzt und die Geräte von einer Privatperson zum Selbstkostenpreis chartert.
Daraus lässt sich nur schlussfolgern, dass es sich hier nicht um eine Unternehmensansiedlung handelt und die vorgesehene Halle im direkten und ausschließlichen Zusammenhang mit dem Sportflugverkehr steht.
Um die anlässlich des Genehmigungsverfahrens getroffenen Vereinbarungen mit den Anwohnern des Flugplatzgeländes weiterhin zu erfüllen, ist der Bau entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates abzulehnen.
Die geringfügige Verbesserung des Betriebsergebnisses der Flugplatz GmbH, die durch eine Zunahme von Lärmbelästigungen der Anwohner insbesondere an den Wochenenden erkauft wird, kann darüber hinaus keine hinreichende Begründung für den Bruch der Vereinbarung liefern.
Dr. Holger Schmidt
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