Abfallverbrennung -
unnötig und umweltbelastend
27.10.2004 Antrag Stadtrat 27. Oktober 2004
Beschlusstext:
Der Stadtrat Dessau bekundet gegenüber dem Oberbürgermeister seinen Willen, die Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle vom 01.09.1995 ersatzlos aufzuheben.
Der Stadtrat Dessau beschließt die Neufassung des § 9 Abs. 5, Satz 2 der Satzung über die Abfallentsorgung für die Stadt Dessau wie folgt:
„Sie können vom Besitzer zum Kompostwerk gebracht oder an festgelegten Orten und Terminen zur Entsorgung durch die Abfallentsorgung bereitgehalten werden.”
Begründung:
Gemäß der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (GartAbfVO LSA) hat die Stadt Dessau am 1.09.1995 die Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle erlassen. Danach ist es in Dessau unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Gartenabfälle aus Klein- und Hausgärten, die auf den Grundstücken schwer kompostiert werden können, an festgelegten Wochentagen zu verbrennen.
Aber das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle
Eine Kontrolle der Einhaltung der in der Verordnung genannten Voraussetzungen für das Verbrennen ist für die Mitarbeiter der Stadt Dessau schwierig und erfordert ggf. einen hohen Aufwand.
Deshalb sollte das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Statt dessen sollten mit dem Städtische Eigenbetrieb Stadtpflege die Voraussetzungen geschaffen werden, um zu festgelegten Terminen an Abholpunkten in Siedlungen sowie in Kleingartenanlagen Holzschredder bereit zu halten und diesen Bioabfall zu sammeln. Die stoffliche Verwertung sollte auf der städtischen Kompostierungsanlage erfolgen.
Modelle für eine Gebührenerhebung sind zu prüfen und in den Gremien des Stadtrates zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde bei nur neun Fürstimmen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt. Die Verweisung zur Behandlung in den Fachausschüssen wurde ebenfalls abgelehnt.
Ralf-Peter Weber
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