Wir für Dessau-Roßlau
12.08.2006 In den letzten Wochen war in der Mitteldeutschen Zeitung viel über das Thema der Amtszeitverlängerung des Dessauer Oberbürgermeisters zu lesen. Es wurde über die Unterschriftensammlung unter den Stadträten berichtet, auch viele Lesermeinungen wurden veröffentlicht.
Seit klar ist, dass die Fusion mit der Stadt Roßlau nicht wie ursprünglich gewünscht zu Beginn des Jahres 2006, sondern erst im Juli 2007 wirksam wird, ist das Problem des Freibleibens der Stelle des Oberbürgermeisters allen Verantwortlichen in der Politik umfassend bekannt. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des amtierenden Oberbürgermeisters hätte im Normalfalle im Herbst die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Dessau stattfinden können. Darauf haben alle Parteien und Wählergruppen in Hinblick auf die anstehende Fusion und mit Rücksicht auf die jetzige Roßlauer Bürgerschaft in einmütigem Konsens und aus gutem Grunde verzichtet. Die Möglichkeiten einer Verlängerung der Amtszeit wurden natürlich ebenfalls in allen Lagern erwogen.
Die Fraktion Bürgerliste / Die Grünen hat dazu von Beginn an eine klare Position bezogen. Die Landräte und Oberbürgermeister unterliegen dem Beamtengesetz des Landes. Ihre Amtszeit endet mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Dies ist sowohl den Bewerbern als auch den Wählern bekannt und eine Grundlage für die Wahl. Die derzeit bestehende Altersgrenze soll durch eine Gesetzesänderung künftig auf 72 Lebensjahre angehoben werden. Sie wird dann für alle neu zu wählenden Landräte oder Oberbürgermeister gelten. Eine rückwirkende Anwendung auf bereits gewählte Amtsinhaber schließt der Gesetzgeber ausdrücklich aus. Damit wird das Ergebnis bereits erfolgter Wahlen in seinem Bestand gesichert, da der Wähler ja in Kenntnis der gesetzlich vorgeschriebenen Amtszeit (nämlich sieben Jahre, oder eben bis zur Erreichung der Altersgrenze) sein Votum abgegeben und seinem bevorzugten Kandidaten auch genau für diese vorab festgelegte Zeit sein Vertrauen ausgesprochen hat. Dieser Grundsatz wird vom Gesetzgeber also geschützt.
Unsere Fraktion steht ebenfalls zu diesem Demokratiegrundsatz und sieht keine dringende Notwendigkeit, im anstehenden Einzelfall davon abzuweichen. Wir haben uns dafür eingesetzt, einen Bürgermeister zu wählen und damit das Amt des Stellvertreters des Oberbürgermeisters endlich wieder zu besetzen. Diese Stelle ist nämlich seit langem vakant.
Neben dem scheidenden Oberbürgermeister verfügt die Stadt über tatkräftige Beigeordnete, denen viele fähige Amtsleiter und das gesamte Team der Stadtverwaltung zugeordnet sind und die nach unserer Meinung unsere Stadt sehr wohl über die acht Monate bis zur Fusion und bis zur Neuwahl führen können. Durch unsere Erfahrung aus unserer Zusammenarbeit mit den Verwaltungsangestellten sind wir, ohne Herrn Otto damit persönlich zu nahe treten zu wollen, auch fest davon überzeugt, dass mit seinem Ausscheiden die Motivationslage bei vielen Mitarbeitern der Stadtverwaltung verbessert wird.
Auch die gewählten Stadträte haben in diesen acht Monaten eine größere Verantwortung, der sie auch gerecht werden können. Die gewählten Sprecher der Ausschüsse, die verteilt aus den Fraktionen kommen, müssen mehr Aufgaben übernehmen und den Bürgermeister und die Beigeordneten bei der Arbeit der Ausschüsse und des Stadtrates stärker unterstützen. Die neue Hauptsatzung der künftigen Stadt Dessau-Roßlau sieht ohnehin eine stärkere Stellung der Ausschusssprecher vor. Sowohl ich als Sprecher des Ausschusses für Bau, Stadtplanung, Vergabe und Umwelt als auch Stefan Giese-Rehm als Sprecher des Hochwasserausschusses werden uns dieser Herausforderung gern stellen. Nebenbei kann das auch zu mehr Einfluss der gewählten Gemeinderäte, die ja ihre Wähler vertreten sollen, auf die Geschicke der Stadt führen.
Wenn die Stadträte, die sich an der Unterschriftensammlung beteiligt haben, dazu eine andere Meinung vertreten, ist das ihr gutes Recht. Wenn sie aber einen mit ihrem Begehr abzuwendenden Schaden für die Stadt ausgemacht haben, dann wäre es ihre Pflicht gewesen, rechtzeitig und mit denen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln für das Gemeinwesen aktiv zu werden. Bis weit in 2006 hinein fand sich aber keine Unterstützung für eine Verlängerung der Amtszeit von Herrn Otto bei den Stadträten – weder öffentlich noch in interfraktionellen Runden. Es war allen klar, dass im Dezember 2005 die letzte Chance bestand, auf sauberem Weg eine Amtszeitverlängerung zu erreichen und entsprechend auf die im Zusammenhang mit der Kommunal- und Kreisneugliederung entstehende Gesetzgebung einzuwirken. Das Konzept für die Übergangszeit, das nun eingefordert wird, wurde von den Initiatoren und Unterstützern der Unterschriftensammlung schlichtweg verschlafen. Jetzt kurz vor der Pensionierung des Oberbürgermeisters im Sommerloch Schlagzeilen zu machen, führt zur Polarisierung und ist eher ein populistischer Wahlkampfauftakt als ein ernst gemeinter oder aussichtsreicher Versuch, an der eingetretenen Sachlage noch etwas zu verbessern. Von den eigenen Versäumnissen wird damit nur abgelenkt.
Nicht zuletzt erscheint das gewählte Mittel der Unterschriftensammlung äußerst fraglich. Der Stadtrat ist ein kommunales Organ, dessen Äußerungen nach Beratungen und Beschlüssen in den entsprechenden Sitzungen als Votum des Stadtrates veröffentlicht werden. Auch wenn sich hier eine Mehrheit der Stadträte artikuliert, ersetzt das keinen Beschluss des Stadtrates, der bis heute auch von niemandem angestrebt wurde. Vom Willen des Stadtrates ist also auch nicht auszugehen. Es ist schon verwunderlich, wenn 33 Stadträte, die sich per Eid zur Einhaltung bestehender Gesetze verpflichtet haben, den Ministerpräsidenten zu einer Verletzung gültiger Gesetze auffordern. Dies wirft auch kein gutes Bild auf die Stadt und die 33 Stadträte. Die umgehende Absage aus der Staatskanzlei war dann auch eindeutig.
Dr. Holger Schmidt
